Architektur
Ökologisches Bauen Lehmbau Ökologisches Bauen Selbsthilfe
Mein Büro steht Ihnen für Planung, Beratung und Baubegleitung von ökologisch orientierten Bauvorhaben zur Verfügung.

Architektenleistungen

Ich biete die klassischen Architektenleistungen - von der Klärung der Aufgabenstellung, über Entwurf und Bauantrag, Ausführungsplanung und Ausschreibung, bis zur Bauleitung und Abrechnung des Bauvorhabens - in allen Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) an.
Ich verfolge einen ganzheitlichen Ansatz. Dabei berücksichtige ich umfassend ökologische Kriterien und arbeite mit entsprechend spezialisierten Handwerkern und Fachplanern zusammen.

Leistungsphase    
nach HOAI
Inhalt der Grundleistungen
nach HOAI   
Prozentsatz vom
Gesamthonorar
1 Grundlagenermittlung 3%
2 Vorplanung 7%
3 Entwurfsplanung 11%
4 Genehmigungsplanung – Bauantrag 6%
  Leistung bis zur Baugenehmigung 27%
5 Ausführungsplanung 25%
6 Vorbereitung der Vergabe
Massenermittlung und Ausschreibung
10%
7 Mitwirkung bei der Vergabe
Einholenund Verhandlung von Angeboten
4%
8 Bauüberwachung 31%
9 Dokumentation, Objektbetreuung
während der Gewährleistungsfristen
3%
  Bis zur Fertigstelung: 100%


Weitere Leistungen

Beratung bei Haus- und Grundstückskauf
Für einen Pauschalbetrag je nach Größe des Objekts untersuche ich Haus und Grundstück auf Übereinstimmung mit Wünschen und Vorhaben, Bebaubarkeit des Grundstücks bei Neubau, Zustand und Mängel bei bestehenden Gebäuden.
Dieser Betrag wird bei Beauftragung der Folgeplanung angerechnet.


Bestandsaufnahme – Aufmaß und Untersuchung der Bausubstanz
Eine maßliche und technische Bestandsaufnahme ist bei Umbau und Sanierung im Bestand unerlässlich und Voraussetzung für eine zuverlässige Planung und Kostensicherheit. Falls alte Pläne überhaupt vorhanden sind, entsprechen sie oft nicht oder ungenügend den vorgefundenen baulichen Realitäten. Die technische Bestandsaufnahme dient der genauen Erfassung der Bauteilaufbauten hinsichtlich Materialien und Einzelstärken, der vorhandenen haustechnischen Installationen und der Kartierung von Bauschäden und Mängeln.
Die Bestandsaufnahme gilt als besondere Leistung und wird zusätzlich zur Planung in Rechnung gestellt. Ihre Abrechnung erfolgt nach den ermittelten m² Bruttogeschossfläche der einzelnen Geschosse.


Geomantische und radiästhetische Untersuchung
Geomantische Haus- und Grundstücksuntersuchungen dienen der Klärung der Bebaubarkeit hinsichtlich der Bereitschaft des Grundstücks und der Unterstützung des Vorhabens. Hier werden energetische Strukturen und Qualitäten erforscht und beschrieben.
Auf Grundlage der radiästhetischen Begehung des Grundstücks werden Wasseradern, Gitternetzstrukturen, Verwerfungen kartiert, damit können die Lage des Hauses, die einzelner Räume und Nutzungen optimiert werden.
Baustoffe und Materialien können mit radiästhetischen Methoden und verfeinerter Wahrnehmung auf Verträglichkeit und unterstützender Wirkung gegenüber den Menschen und ihrem Vorhaben untersucht und bewertet werden.
Diese Untersuchungen sind Extraleistungen und werden nach Stundenaufwand oder als Pauschalhonorar abgerechnet.


Vorher

Grundsätzlich dient ein erstes unverbindliches Gespräch der groben Klärung des Bauvorhabens unter Einschätzung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Daraus ergibt sich der voraussichtliche Umfang der Architektenleistungen und die Notwendigkeit eventuell weiterer an der Planung beteiligter Fachingenieure, wie z.B. für Statik, Vermessung, Gebäudetechnik.
Handwerkliche Eigenleistungen der Bauherrinnen und Bauherren können in den Bauablauf integriert und bei Bedarf von erfahrenen Handwerkerinnen und Handwerkern angeleitet und begleitet werden.
Je nach Aufgabenstellung und Komplexität bzw. nach individuellem Wunsch müssen nicht alle Leistungsphasen der HOAI Vertragsbestandteil werden, sie können auch einzeln bzw. Teile daraus und abschnittsweise vereinbart werden.
Geomantische und radiästhetische Untersuchungen sind Optionen. Beim Bauen im Bestand ist eine Bestandsaufnahme erforderlich.
Nach Klärung dieser Voraussetzungen erstelle ich ein Honorarangebot als Vertragsgrundlage.